Einleitung und Zweck des Hinweisgeberschutzes
Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von klarer Verantwortung, gegenseitigem Respekt und einem tief verwurzelten Vertrauen in unser Handeln. Rechtmäßiges und ethisches Verhalten sind nicht nur Grundpfeiler unserer täglichen Geschäftsaktivitäten, sondern auch entscheidende Faktoren für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir gegenüber unseren Kunden, Aktionären, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit tragen.
Unser oberstes Ziel ist es, potenzielle Risiken zu erkennen und zu vermeiden, die das Vertrauen in unser Unternehmen gefährden könnten. Mit der Einrichtung eines umfassenden Hinweisgeberschutzsystems bieten wir allen Beteiligten die Möglichkeit, Verstöße oder Missstände sicher und vertraulich zu melden. Durch die frühzeitige Identifikation und Behebung solcher Risiken sichern wir nicht nur den Erfolg unseres Unternehmens, sondern stärken auch das Vertrauen aller Stakeholder in unser verantwortungsbewusstes Handeln.
Geltungsbereich und Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle natürlichen Personen, die Informationen über Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten haben, unabhängig davon, ob sie in einem öffentlichen oder privaten Unternehmen tätig sind.
(2) Es umfasst alle Arten von Verstößen, die gegen nationale oder europäische Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere in den Bereichen Korruption, Geldwäsche, Produktsicherheit, Umweltschutz und Datenschutz.
Meldestellen und Meldewege
(1) Hinweisgebende Personen können ihre Meldungen entweder über interne oder externe Meldestellen vornehmen. Intern können Hinweise an die zuständige Abteilung oder eine dafür eingerichtete Vertrauensperson gesendet werden.
(2) Externe Meldungen können an die zuständige Aufsichtsbehörde oder eine andere gesetzlich vorgesehene Meldestelle erfolgen. In dringenden Fällen oder wenn interne Kanäle unzureichend erscheinen, ist eine externe Meldung direkt zulässig.
(3) Die Kontaktadresse für Meldungen innerhalb des Unternehmens lautet:
E-Mail: hinweisgeberschutz@tip-pumpen.de
Telefon:
+49 - (0)7263 - 9125 17
Postadresse: T.I.P. Technische Industrie Produkte GmbH, Siemensstraße 17, 74915 Waibstadt
Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen
(1) Nach Eingang einer Meldung wird diese zeitnah geprüft und bearbeitet. Der Hinweisgeber wird, soweit möglich, innerhalb von sieben Tagen über den Erhalt der Meldung informiert.
(2) Der Prozess umfasst die Untersuchung der Meldung, die Bewertung der vorgelegten Beweise und die Einleitung geeigneter Maßnahmen, falls Verstöße bestätigt werden.
(3) Die Identität des Hinweisgebers wird vertraulich behandelt und nur in Ausnahmefällen, z.B. bei rechtlicher Verpflichtung, offengelegt.
Rechte der hinweisgebenden Personen
(1) Hinweisgebende Personen sind vor jeglichen Repressalien geschützt. Dazu gehören Entlassung, Degradierung, Diskriminierung oder andere nachteilige Maßnahmen, die als Reaktion auf die Meldung ergriffen werden könnten.
(2) Hinweisgebende Personen haben das Recht, anonym zu bleiben, sofern dies gewünscht wird und rechtlich möglich ist.
Schutz vor Falschmeldungen
(1) Vorsätzliche Falschmeldungen sind nicht vom Schutz dieses Gesetzes umfasst und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
(2) Bei Verdacht auf eine absichtliche Falschmeldung wird eine Untersuchung eingeleitet, um die Hintergründe der Meldung zu klären.
Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einer Meldung erhoben werden, werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und geschützt.
(2) Die Vertraulichkeit der Informationen und die Anonymität des Hinweisgebers werden während des gesamten Verfahrens sichergestellt.
Ansprechpartner und weiterführende Informationen
(1) Für weiterführende Informationen oder Fragen zum Hinweisgeberschutz steht der Hinweisgeberschutzbeauftragte des Unternehmens zur Verfügung.
(2) Kontaktaufnahme per E-Mail: hinweisgeberschutz@tip-pumpen.de oder telefonisch unter +49 - (0)7263 - 9125 17 .
Inkrafttreten und Aktualisierung
(1) Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.
(2) Änderungen oder Aktualisierungen der Richtlinie werden umgehend bekannt gegeben.